Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5

In den Pflegegrad 5 werden Menschen eingestuft, die unter

schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden und zusätzliche Anforderungen an die pflegerische Versorgung 

haben.  Sie benötigen Hilfe bei der Versorgung und Pflege durch Angehörige und/oder durch einen Pflegedienst.

Dem Betroffenen stehen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu, die helfen sollen, die Pflegesituation zu bewältigen.

Leistungen

Leistungen für die häusliche Pflege und Betreuung

Monatlicher Entlastungsbetrag 125 Euro und Pflegesachleistung 1.995 Euro.

In Pflegegrad 3 kann der Gesamtbetrag in Höhe von 2.120Euro von einen Pflegedienst, für die Pflege, bei Betreuungsmaßnahmen und für hauswirtschafliche Hilfe genutzt werden.

Leistungen für die Entlastung pflegender Angehöriger

1.995 Euro werden für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung gestellt.
Der Betroffene kann für diesen Betrag beispielsweise 5 x in der Woche eine Tagespflegeeinrichtung besuchen.

Bis zu 202 Euro haben Sie als pflegender Angehöriger einen Anspruch auf Beihilfe für Verhinderungspflege.
Für diesen Betrag vertritt Sie der Pflegedienst, wenn Sie beispielsweise zum Einkaufen oder zum Wochenmarkt gehen möchten.

Zusatzleistungen:

Für Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe usw , werden bis zu 40€ der real entstandenen Kosten übernommen.

Zuschüsse für den Hausnotruf betragen 23€ monatlich für die laufenden Kosten, und einmalig 10,49 € für die Installation.

Im Bedarfsfall können Zuschüsse bis zu 4.000€ für die Wohnraumanpassung gewährt  werden. Bezuschusst werden beispielsweise Treppenlifte, Toilettensitzerhöhung, Verbreiterung der Türen.

Beratung

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI hat der Antragsteller halbjährlich einen Anspruch auf einen Beratungseinsatz zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegbedürftiger. 

Diese Beratungseinsätze werden durch uns, dem Ambulanten Pflegedienst Christian Ott, kostenfrei für Sie, bei Ihnen durchgeführt. Diese Leistungen werden von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Nach § 45 SGB XI haben Sie einen Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse. Diese werden bei Ihnen zu Hause durchgeführt.

Für Fragen und einer eventuellen Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte unter der Rufnummer

08841 / 4490 

mit uns in Verbindung